Die Anmeldung gilt für das gesamte Schuljahr. Abmeldungen können erst am Schulschluss erfolgen.
Schulkostenbeitrag im Schuljahr 2024/2025*:
Ordentliches Studium gem. Statut: Schüler:innen: €556,00 / Erwachsene: €1073,00 ;
Kursfach: (ab 6 Schüler:innen, 1 Wstd, 50 Min.): Schüler:innen: €274,00 / Erwachsene: €274,00 ;
Kursfach: (4-5 Schüler:innen, 1 Wstd, 50 Min.):Schüler:innen: €411,00 / Erwachsene: €411,00
*die aktuelle Vorschreibung für das nächste Schuljahr erfolgt meist erst im Sommer, wir werden diese Information auf unserer Website veröffentlichen, sobald sie wir selbst haben
Landesförderung und Ergänzungsfächer:
Jede:r Hauptfachschüler:in ist verpflichtet, im Schuljahr mindestens 24 Unterrichtsstunden im Hauptfach und (je nach Einstufung) 9 bzw. 18 Stunden im Ergänzungsfach anwesend zu sein, da sonst der Betrag der Landesförderung (im Schuljahr 2024/2025 für Hauptfach €1440,00) nicht ausbezahlt wird und von den Erziehungsberechtigten eingefordert werden muss.
Jede:r Hauptfachschüler:in ist verpflichtet mindestens ein Ergänzungsfach an der Musikschule zu absolvieren. Diese Ergänzungsfächer können aus dem Kursfachkatalog des jeweiligen Schuljahres gewählt werden (zum Beispiel Chor, Ensembles, Musiktheoriekurse, etc.). Nähere Informationen zu Ergänzungsfächern gibt es bei den Hauptfachlehrer:innen, auf der Website und in der Direktion.
Jede:r Kursfachschüler:in ist verpflichtet im Schuljahr mindestens 24 Unterrichtsstunden anwesend zu sein, da sonst der Betrag der Landesförderung (im Schuljahr 2024/2025 für Hauptfach €288,20) nicht ausbezahlt wird und von den Erziehungsberechtigten eingefordert werden muss.
Gemeindeförderung:
Einige Gemeinden zahlen nicht den empfohlenen Gemeindebeitrag (im Schuljahr 2024/25 €607,- für das Hauptfach Schüler:innen bzw. €459 für das Hauptfach Erwachsene und €145,- für das Kursfach ab 6 Personen bzw. €279 für das Kursfach 4-5 Personen) sowie den Beitrag zum Sachaufwand (€200,-). Erziehungsberechtigte haben sich bei Ihrer Heimatgemeinde zu erkundigen, ob diese den Beitrag und Sachaufwand übernimmt.
Fotos von Veranstaltungen und vom Unterricht werden von der Musikschule Leibnitz für Publikationen, sowohl in digitaler (Website und Social Media) als auch gedruckter (Jahresbericht und kleine Serien an Flyer und Plakaten) Form verwendet.
Mit dem Antrag auf Aufnahme nehme ich das für die Schule gültige Organisationsstatut ( laut www.musikschulservive.steiermark.at ), beinhaltend u.a. den Aufbau, den Lehrplan, sowie die Schul- und Hausordnung und die jeweils gültigen Sätze der Schulkostenbeiträge zur, Kenntnis (laut Tarifordnung des Schulträgers) und bestätige die Richtigkeit der Angaben.